Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu MDRI××

Änderungen zwischen den Fassungen

Multilaterale Entschuldungsinitiative (MDRI) 1
§ 1neu
in Kraft ab 28.07.2006 · idF BGBl. I Nr. 127/2006 § 1↗RIS↗
§ 1.
Der Bund beteiligt sich an der außerordentlichen Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation mit einem Betrag in Höhe von 41 100 000 Sonderziehungsrechten (SZR).