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Fassungsvergleich zu MDRI××

Änderungen zwischen den Fassungen

Multilaterale Entschuldungsinitiative (MDRI) 1
§ 2neu
in Kraft ab 28.07.2006 · idF BGBl. I Nr. 127/2006 § 2↗RIS↗
§ 2.
Der Bund beteiligt sich an der außerordentlichen Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds mit einem Betrag in Höhe von 15 523 750 Sonderziehungsrechten (SZR).