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Fassungsvergleich zu MedKF-TG××

Änderungen zwischen den Fassungen

Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG) 1
§ 4bneu
in Kraft ab 01.05.2026 · idF BGBl. I Nr. 20/2026 § 4b↗RIS↗
Bericht über die Anwendung der Bestimmungen zur Bekanntgabepflicht
§ 4b.
(1) Die KommAustria hat über die Anwendung der §§ 2, 3 und 4 in dem in § 19 Abs. 2 KOG vorgesehenen Tätigkeitsbericht, dessen Inhalt sich zudem nach Art. 25 Abs. 3 des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes bestimmt, zu berichten.
(2) In dem Bericht hat die KommAustria auch das Ergebnis ihrer Beobachtungen über die Veröffentlichung von Informationen durch die in § 2 Abs. 4a und 4b bezeichneten Rechtsträger darzustellen.