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Fassungsvergleich zu MiCA-VVG××

Änderungen zwischen den Fassungen

MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz (MiCA-VVG) 1
§ 6neu
in Kraft ab 20.07.2024 · idF BGBl. I Nr. 111/2024 § 6↗RIS↗
Übermittlung von Untersagungsbescheiden an das Firmenbuchgericht
§ 6.
Bescheide, mit denen Geschäftsleitern die Führung eines in Art. 3 Abs. 1 Nr. 35 Buchstabe a oder b der Verordnung (EU) 2023/1114 genannten Rechtsträgers ganz oder teilweise untersagt werden (§ 4 Abs. 1 Z 2 und § 5 Z 2), sind, wie auch eine allfällige Aufhebung dieser Maßnahme, von der FMA dem Firmenbuchgericht zur Eintragung in das Firmenbuch zu übermitteln.