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Fassungsvergleich zu Mot-G××

Änderungen zwischen den Fassungen

Festlegung der innerstaatlichen Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/1628 in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte (Mot-G) 1
§ 10neu
in Kraft ab 19.09.2024 · idF BGBl. I Nr. 140/2024 § 10↗RIS↗
6. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Gleichwertigkeit von EU-Typgenehmigungsbögen mit Bescheiden
§ 10.
Der Ausstellung des ausgefüllten EU-Typgenehmigungsbogens und seiner Anlagen gemäß Art. 23 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/1628 durch die Genehmigungsbehörde kommt die Wirkung eines Bescheides zu.