Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Mot-G××

Änderungen zwischen den Fassungen

Festlegung der innerstaatlichen Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/1628 in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte (Mot-G) 1
§ 11neu
in Kraft ab 19.09.2024 · idF BGBl. I Nr. 140/2024 § 11↗RIS↗
Sprachliche Gleichbehandlung
§ 11.
Soweit in diesem Bundesgesetz auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.