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Fassungsvergleich zu NISG 2026××

Änderungen zwischen den Fassungen

Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026) 1
§ 49neu
in Kraft ab 01.10.2026 · idF BGBl. I Nr. 94/2025 § 49↗RIS↗
Verweisungen
§ 49.
Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen, soweit nichts anderes angeordnet wird.