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Fassungsvergleich zu NQR-Gesetz××

Änderungen zwischen den Fassungen

Nationaler Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz) 1
§ 10neu
in Kraft ab 15.03.2016 · idF BGBl. I Nr. 14/2016 § 10↗RIS↗
NQR-Handbuch
§ 10.
Die NQR-Koordinierungsstelle hat zum Zweck der Unterstützung bei der Ausformulierung und Bearbeitung von Zuordnungsersuchen nach § 8 und § 9 ein NQR-Handbuch zur näheren Erläuterung zu erstellen. Das NQR-Handbuch ist der NQR-Steuerungsgruppe vorzulegen. Beschließt die NQR-Steuerungsgruppe nicht mit einfacher Stimmenmehrheit, gegen das NQR-Handbuch Einspruch zu erheben, hat die NQR-Koordinierungsstelle das NQR-Handbuch auf der von ihr zu wartenden Website (§ 5 Abs. 2) zu veröffentlichen.