Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu ÖPNRV-G 1999××

Änderungen zwischen den Fassungen

Öffentlicher Personennah- und Regionalverkehrsgesetz 1999 (ÖPNRV-G 1999) 1
§ 22neu
in Kraft ab 01.01.2000 · idF BGBl. I Nr. 204/1999 § 22↗RIS↗
§ 22.
Kraftfahrlinienunternehmen, die eine verkehrspolitisch sinnvolle Anknüpfung an bestehende öffentliche Verkehre anbieten, können aus den Einnahmen gemäß § 21 jährlich im nachhinein eine durch die Verkehrsverbundorganisationsgesellschaft festzulegende Zuschußzahlung erhalten.