Änderungen zwischen den Fassungen
§ 34geändertText, Schlussteil
a) für die Errichtung des öffentlichen Verkehrsmittels zu den Betriebsanlagen,
b) für die dafür erforderlichen zusätzlichen Fahrbetriebsmittel
abzudecken in der Lage ist. Sie hat jedoch mindestens 1 Schilling 0,07 Euro pro Quadratmeterfläche und Kalendermonat zu betragen.