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Fassungsvergleich zu PakStG××

Änderungen zwischen den Fassungen

Paketsteuergesetz (PakStG) 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.10.2026 · idF BGBl. I Nr. 62/2026 § 1↗RIS↗
Steuergegenstand
§ 1.
Der Paketsteuer unterliegt die Zustellung von Paketen im Inland im Rahmen von Versandhandelsumsätzen von Versandhändlern.