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Fassungsvergleich zu PakStG××

Änderungen zwischen den Fassungen

Paketsteuergesetz (PakStG) 1
§ 15neu
in Kraft ab 01.10.2026 · idF BGBl. I Nr. 62/2026 § 15↗RIS↗
Verweisungen
§ 15.
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird und nichts anderes bestimmt ist, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.