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Fassungsvergleich zu PakStG××

Änderungen zwischen den Fassungen

Paketsteuergesetz (PakStG) 1
§ 3neu
in Kraft ab 01.10.2026 · idF BGBl. I Nr. 62/2026 § 3↗RIS↗
Höhe der Steuer
§ 3.
(1) Die Steuer beträgt 2 Euro pro zugestelltem Paket.
(2) Abweichend von Abs. 1 können Versandhändler die Steuer pro Bestellung, die zu einer Zustellung gemäß § 1 führt, berechnen. Diese Entscheidung gilt für alle Bestellungen innerhalb eines Erklärungszeitraumes.