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Fassungsvergleich zu PakStG××

Änderungen zwischen den Fassungen

Paketsteuergesetz (PakStG) 1
§ 5neu
in Kraft ab 01.10.2026 · idF BGBl. I Nr. 62/2026 § 5↗RIS↗
Entstehung der Steuerschuld
§ 5.
Die Steuerschuld entsteht im Zeitpunkt der Annahme der Zahlung für den Versandhandelsumsatz, im Rahmen dessen das Paket zugestellt werden soll. Die entstandene Steuerschuld kann nach der Zustellung des Pakets nicht mehr entfallen.