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Fassungsvergleich zu Patent-ÜG. 1950××

Änderungen zwischen den Fassungen

Patentschutz-Überleitungsgesetz 1950 (Patent-ÜG. 1950) 1
§ 24neu
in Kraft ab 28.07.1950 · idF BGBl. Nr. 128/1950 § 24↗RIS↗
§ 24.
Es werden vorläufige Patentregister-Einlagen angelegt. In diese sind die Eintragungen und Anmerkungen, welche dieses Gesetz vorsieht, einzutragen.