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Fassungsvergleich zu PRG××

Änderungen zwischen den Fassungen

Pauschalreisegesetz (PRG) 1
§ 20neu
in Kraft ab 01.07.2018 · idF BGBl. I Nr. 50/2017 § 20↗RIS↗
Inkrafttreten; Übergangsbestimmung
§ 20.
Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2018 in Kraft und ist auf Verträge über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen anzuwenden, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden.