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Fassungsvergleich zu RKEG××

Änderungen zwischen den Fassungen

Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz (RKEG) 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.03.2026 · idF BGBl. I Nr. 60/2025 § 1↗RIS↗
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Kompetenzdeckung
§ 1.
(Verfassungsbestimmung) Die Erlassung, Aufhebung sowie Vollziehung von Vorschriften, wie sie in diesem Bundesgesetz enthalten sind, sind auch in jenen Angelegenheiten Bundessache, hinsichtlich deren das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930, etwas anderes bestimmt. Die in diesem Bundesgesetz geregelten Angelegenheiten können unmittelbar von Bundesbehörden besorgt werden.