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Fassungsvergleich zu RW-VG××

Änderungen zwischen den Fassungen

Referenzwerte-Vollzugsgesetz (RW-VG) 1
§ 11neu
in Kraft ab 01.01.2018 · idF BGBl. I Nr. 93/2017 § 11↗RIS↗
Meldung an die ESMA
§ 11.
Die FMA hat der ESMA jährlich eine zusammenfassende Information über alle gemäß den §§ 4 bis 6 verhängten Verwaltungssanktionen und andere Maßnahmen, mit Ausnahme von Maßnahmen mit Ermittlungscharakter, zu übermitteln.