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Fassungsvergleich zu StVO 1960××

Änderungen zwischen den Fassungen

Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) 1
§ 102aneu
in Kraft ab 01.10.1994 · idF BGBl. Nr. 518/1994 § 102a↗RIS↗
Verweisungen
§ 102a.
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese, sofern nichts anderes ausdrücklich angeordnet ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.