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Fassungsvergleich zu StVUSt-G××

Änderungen zwischen den Fassungen

Straßenverkehrsunfallstatistik-Gesetz (StVUSt-G) 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.07.2017 · idF BGBl. I Nr. 7/2017 § 1↗RIS↗
Ziel des Gesetzes
§ 1.
Ziel des Gesetzes ist es, die Erstellung und Veröffentlichung von Statistiken über Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden und die Zusammenarbeit des Bundesministers für Inneres und des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf diesem Gebiet zu regeln.