Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu StVUSt-G××

Änderungen zwischen den Fassungen

Straßenverkehrsunfallstatistik-Gesetz (StVUSt-G) 1
§ 12neu
in Kraft ab 01.07.2017 · idF BGBl. I Nr. 7/2017 § 12↗RIS↗
Vollziehung
§ 12.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist
1. hinsichtlich der §§ 4 und 6 der Bundesminister für Inneres,
2. hinsichtlich des § 9 Abs. 1 und 2 der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres,
3. hinsichtlich des § 3 Abs. 3 der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres und mit dem Bundeskanzler,
4. hinsichtlich der §§ 1, 2, 8 und 10 der Bundesminister für Inneres und der Bundesminister für Verkehr, Innovation in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich und
5. hinsichtlich der übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betraut.