Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu SUG××

Änderungen zwischen den Fassungen

Sonderunterstützungsgesetz (SUG) 1
§ 1aneu
in Kraft ab 01.01.2023 · idF BGBl. I Nr. 158/2021 § 1a↗RIS↗
§ 1a.
Beginnend mit 1. Jänner 2023 ist die Altersgrenze für den Zugang zur Sonderunterstützung gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 jährlich bis 2035 mit 1. Jänner um neun Monate zu erhöhen.