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Fassungsvergleich zu UDRBG××

Änderungen zwischen den Fassungen

Ermittlung der Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRBG) 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.01.2015 · idF BGBl. I Nr. 4/2015 § 1↗RIS↗
Ersetzung der SMR-Bund durch die UDRB in Bundesgesetzen und Verordnungen
§ 1.
Soweit die Sekundärmarktrendite Bund (SMR-Bund) in dieser oder einer anderen Bezeichnung als Bezugsgröße in Bundesgesetzen oder Verordnungen verwendet wird, tritt an ihre Stelle mit 1. April 2015 die Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRB).