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Fassungsvergleich zu UFG-AE××

Änderungen zwischen den Fassungen

Unterstützungsfondsgesetz – Alleinerziehende (UFG-AE) 1
§ 14neu
in Kraft ab 01.07.2026 · idF BGBl. I Nr. 44/2026 § 14↗RIS↗
Rechtsgeschäfte über Zuwendungen aus dem Fonds
§ 14.
Über Zuwendungen aus dem Fonds kann weder durch Abtretung, Anweisung, Pfändung oder Verpfändung noch auf eine andere Weise verfügt werden.