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Fassungsvergleich zu UFG-AE××

Änderungen zwischen den Fassungen

Unterstützungsfondsgesetz – Alleinerziehende (UFG-AE) 1
§ 21neu
in Kraft ab 01.07.2026 · idF BGBl. I Nr. 44/2026 § 21↗RIS↗
Verweisungen
§ 21.
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden, soweit nichts anderes bestimmt ist.