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Fassungsvergleich zu VH-ÜbermG××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verfahrenshilfeanträge-Übermittlungsgesetz (VH-ÜbermG) 1
§ 8neu
in Kraft ab 16.03.1982 · idF BGBl. Nr. 191/1982 § 8↗RIS↗
§ 8.
Dieses Bundesgesetz schließt die Anwendung anderer zwischenstaatlicher Vereinbarungen oder Übungen, nach denen Anträge auf Verfahrenshilfe übermittelt werden können, nicht aus.