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Fassungsvergleich zu VKrG 2026××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verbraucherkreditgesetz 2026 (VKrG 2026) 1
§ 1neu
tritt in Kraft am 20.11.2026 · idF BGBl. I Nr. 36/2026 § 1↗RIS↗
1. Abschnitt
Regelungsgegenstand, Begriffsbestimmungen, zwingendes Recht
Regelungsgegenstand
§ 1.
Dieses Bundesgesetz regelt zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/48/EG, ABl. Nr. L 2023/2225 vom 30.10.2023, bestimmte Gesichtspunkte von Verbraucherkreditverträgen und anderen Formen der Kreditierung zu Gunsten von Verbrauchern, insbesondere die vorvertraglichen Pflichten des Kreditgebers, seine Pflichten beim Vertragsabschluss, die Rechte des Verbrauchers zum Rücktritt vom Vertrag, zur Kündigung des Vertrags und zur vorzeitigen Rückzahlung sowie die Pflichten von Kreditvermittlern.