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Fassungsvergleich zu VKrG 2026××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verbraucherkreditgesetz 2026 (VKrG 2026) 1
§ 3neu
tritt in Kraft am 20.11.2026 · idF BGBl. I Nr. 36/2026 § 3↗RIS↗
Unwirksame Vereinbarungen
§ 3.
Soweit in Vereinbarungen zum Nachteil des Verbrauchers von den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes abgewichen wird, sind sie unwirksam.