Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu VKrG 2026××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verbraucherkreditgesetz 2026 (VKrG 2026) 1
§ 4neu
tritt in Kraft am 20.11.2026 · idF BGBl. I Nr. 36/2026 § 4↗RIS↗
Unentgeltlichkeit von Informationen
§ 4.
Wenn dieses Bundesgesetz Informationen für Verbraucher vorsieht, sind diese Informationen unabhängig von den für die Bereitstellung verwendeten Medien unentgeltlich zu erteilen.