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Fassungsvergleich zu VKrG 2026××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verbraucherkreditgesetz 2026 (VKrG 2026) 1
§ 7neu
tritt in Kraft am 20.11.2026 · idF BGBl. I Nr. 36/2026 § 7↗RIS↗
Verbot der Gewährung nicht angeforderter Kredite
§ 7.
Ohne vorherige Anforderung und ausdrückliche Zustimmung durch den Verbraucher ist die Gewährung eines Verbraucherkredits nicht zulässig.