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Fassungsvergleich zu WAG 2018××

Änderungen zwischen den Fassungen

Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) 1
§ 115neu
in Kraft ab 03.01.2018 · idF BGBl. I Nr. 107/2017 § 115↗RIS↗
Sprachliche Gleichbehandlung
§ 115.
Soweit in diesem Bundesgesetz personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.