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Fassungsvergleich zu WAG 2018××

Änderungen zwischen den Fassungen

Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) 1
§ 82neu
in Kraft ab 03.01.2018 · idF BGBl. I Nr. 107/2017 § 82↗RIS↗
§ 82.
Die Wirkungen der Aufsicht treten mit Beginn des Tages ein, der der öffentlichen Bekanntmachung des Edikts über die Anordnung der Geschäftsaufsicht folgt.