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Fassungsvergleich zu WettbG××

Änderungen zwischen den Fassungen

Wettbewerbsgesetz (WettbG) 1
§ 19neu
in Kraft ab 01.07.2002 · idF BGBl. I Nr. 62/2002 § 19↗RIS↗
Verweisungen
§ 19.
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird und nichts abweichendes bestimmt ist, beziehen sich diese Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung.