Änderungen zwischen den Fassungen
§ 10geändert
Vollziehung
§ 10.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind die Bundesministerin ist der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt Wirtschaft, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Tourismus im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen betraut.