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Fassungsvergleich zu WG 2001××

Änderungen zwischen den Fassungen

Wehrgesetz 2001 (WG 2001) 1
§ 59neu
in Kraft ab 22.12.2001 · idF BGBl. I Nr. 146/2001 § 59↗RIS↗
Verweisungen auf andere Bundesgesetze
§ 59.
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese Gesetze, sofern nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, in ihrer jeweils geltenden Fassung zu verstehen.