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Fassungsvergleich zu WZG××

Änderungen zwischen den Fassungen

Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) 1
§ 7neu
in Kraft ab 23.07.2019 · idF BGBl. I Nr. 59/2019 § 7↗RIS↗
Personenbezogene Bezeichnungen
§ 7.
Alle in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für Personen sowohl des weiblichen als auch männlichen Geschlechts.