Rechtstracker.at
Entscheidung 10 ObS 146/12m×

Entscheidung 10 ObS 146/12m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0031419 Rechtssatz 12.07.1994Zivilrecht
Auf eine Änderung der Rechtslage hat das Gericht in jeder Lage des Verfahrens Bedacht zu nehmen, sofern die neuen Bestimmungen nach ihrem Inhalt auf das in Streit stehende Rechtsverhältnis anzuwenden sind. Es ist daher grundsätzlich nach den Übergangsbestim …
RS0083653 Rechtssatz 25.02.1992Zivilrecht
Die Frage des Berufsschutzes ist auch bei einem Antrag auf Weitergewährung der entzogenen Invaliditätspension nach jenem Stichtag zu beurteilen, der der Gewährung der Invaliditätspension zugrunde lag.
RS0084533 Rechtssatz 23.10.1990Zivilrecht
Entsteht der Anspruch auf eine Pension erst während des auf Grund des Leistungsantrages eingeleiteten Verfahrens, dann wird dadurch ein neuer Stichtag ausgelöst (ähnlich SSV-NF 3/134 mit weiteren Nachweisen). (Hier: wegen der am 01.01.1988 in Kraft getreten …
RS0085134 Rechtssatz 05.07.1988Zivilrecht
Der Anspruch auf Weitergewährung der Invaliditätspension hängt davon ab, ob der Versicherte nach Ablauf der Frist, für die sie zuerkannt wurde, (noch, erstmals oder wieder) als invalid im Sinne des § 255 ASVG gilt. Ein Vergleich zu den Verhältnissen zur Zei …
RS0085389 Rechtssatz 11.05.1994Zivilrecht
Bei der Entscheidung über einen rechtzeitigen Antrag auf Weitergewährung einer befristeten Invaliditätspension ist neu zu prüfen, ob nach Ablauf der Frist Invalidität weiterbesteht. Dazu gehört auch die Voraussetzung, dass sich der körperliche oder geistige …
RS0105152 Rechtssatz 07.05.1996Zivilrecht
Im Falle der Weitergewährung der Invaliditätspension handelt es sich um einen letztlich einheitlichen Versicherungsfall, dessen Voraussetzungen durch den für die befristete Leistung maßgeblichen Stichtag bestimmt werden, zu dem festzustellen ist, ob Invalid …
RS0115809 Rechtssatz 10.07.2001Zivilrecht
Die zum Stichtag geltende Rechtslage ist der Prüfung aller Pensionsanspruchsvoraussetzungen inklusive des Eintritts des Versicherungsfalles zugrunde zu legen.