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Entscheidung 10 ObS 15/19g×

Entscheidung 10 ObS 15/19g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0036981 Rechtssatz 17.05.1978Zivilrecht
Gerichte sind an rechtskräftige Bescheide der Verwaltungsbehörden gebunden, und zwar selbst dann, wenn diese Verfügungen unvollständig oder fehlerhaft sein sollten; eine inhaltliche Überprüfung eines Verwaltungsbescheides durch das Gericht hat nicht stattzu …
RS0037015 Rechtssatz 13.04.1994Zivilrecht
Die Bindung an die Bescheide der Verwaltungsbehörde umfasst nicht die auf einen bestimmten Sachverhalt gestützte Beurteilung der Rechtsfrage. Hier: Die Frage, ob die Behebung von Baugebrechen unwirtschaftlich ist, haben die Gerichte selbständig zu beurteilen.
RS0085754 Rechtssatz 12.01.1988Zivilrecht
Rechtsstreitigkeiten, die nur die Pflicht des Klägers zum Rückersatz einer unbestrittenermaßen zu Unrecht empfangenen Versicherungsleistung zum Gegenstand haben, werden nicht über einen Anspruch auf wiederkehrende Versicherungsleistungen geführt.
RS0124614 Rechtssatz 17.03.2009Zivilrecht
Nach § 49 Abs 13 KBGG tritt § 2 Abs 1 Z 1 KBGG in der Fassung BGBl I 2007/76 mit 1.1.2008 in Kraft. Die Anspruchsberechtigung auf Kinderbetreuungsgeld ist nach der Konzeption der §§ 2 - 5 KBGG, die auf die laufende Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen …
RS0132593 Rechtssatz 23.05.2018Zivilrecht
Aus § 24 KBGG ergibt sich nicht, dass die Unterlassung einer fristgerechten Zuordnungserklärung gemäß § 8 Abs 1 Z 2 Satz 3 KBGG zur Folge hätte, dass es dem Kinderbetreuungsgeldwerber im gerichtlichen Verfahren über eine Rückforderung gemäß § 31 Abs 2 Satz …