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Entscheidung 10 ObS 151/13y×

Entscheidung 10 ObS 151/13y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0039247 Rechtssatz 27.02.1957Zivilrecht
Eine Einschränkung des Klagebegehrens auf Kosten ist im Revisionsstadium zufolge § 528 ZPO ausgeschlossen, da das Rechtsmittel nur den Kostenpunkt beträfe.
RS0039644 Rechtssatz 27.02.1992Zivilrecht
Im Rechtsmittelverfahren ist eine Klagseinschränkung, solange eine gänzliche Klagsrücknahme zulässig ist, unter denselben Voraussetzungen wie im Verfahren erster Instanz möglich. Die Einschränkung des Klagebegehrens ist nicht an die Voraussetzungen der Klag …
RS0040592 Rechtssatz 06.06.1968Zivilrecht
Das Gericht ist nicht verpflichtet, allfällige Widersprüche zwischen einem Privatgutachten, auch wenn dieser Gutachter generell gerichtlich beeidet ist, und dem Gutachten eines vom Gericht zur Erstattung eines Gutachtens in einer bestimmten Rechtssache hera …
RS0042049 Rechtssatz 24.04.1990Zivilrecht
Im Rechtsmittelverfahren in Sozialrechtssachen gilt ausnahmslos das Neuerungsverbot des § 482 Abs 2 ZPO (so schon SSV - NF 1/45).
RS0043371 Rechtssatz 08.03.1967Zivilrecht
Eine mangelhafte und unzureichende Beweiswürdigung kann im Revisionsverfahren nicht angefochten werden. Nur wenn sich das Berufungsgericht mit der Beweisfrage überhaupt nicht befasst, ist sein Verfahren mangelhaft (vgl JBl 1956,51, JBl 1932,477).
RS0115354 Rechtssatz 22.05.2001Zivilrecht
Für die Zuerkennung einer unbefristeten Pension muss eine die gesetzliche Befristung (24 Monate) übersteigende Dauer der Berufsunfähigkeit feststehen. Bestehen Chancen auf eine Besserung des Leidenszustandes, kann von dauernder Invalidität keine Rede sein.