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Entscheidung 10 ObS 183/10z×

Entscheidung 10 ObS 183/10z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0035638 Rechtssatz 19.04.1966Zivilrecht
Bei der Beurteilung, ob die Nebenintervention zulässig ist, ist kein strenger Maßstab anzulegen. Es genügt, dass der Rechtsstreit die Rechtssphäre des Nebenintervenienten berührt.
RS0035724 Rechtssatz 25.04.1990Zivilrecht
Ein rechtliches Interesse hat der Nebenintervenient dann, wenn die Entscheidung unmittelbar oder mittelbar auf seine privatrechtlichen oder öffentlich - rechtlichen Verhältnisse rechtlich günstig oder ungünstig einwirkt. Das rechtliche Interesse muss allerd …
RS0035821 Rechtssatz 27.06.1990Zivilrecht
Der dem Nebenintervenienten gebührenden Kostenersatz wird durch § 77 ASGG nicht berührt, sofern der Nebenintervenient nicht ein Versicherungsträger ist.
RS0084886 Rechtssatz 08.11.1994Zivilrecht
Mit dem Überbezug an Ausgleichszulage können im Sinne des § 296 Abs 4 ASVG nicht nur Pensionsnachzahlungen nach dem ASVG, sondern aus jedem Pensionssystem aufgerechnet werden.
RS0084887 Rechtssatz 08.11.1994Zivilrecht
Zur Aufrechnung mit dem Überbezug an Ausgleichszulage im Sinn des § 296 Abs 4 ASVG kann die gesamte Pensionsnachzahlung herangezogen werden.
RS0125481 Rechtssatz 16.10.2009Zivilrecht
Nach der neuen Rechtslage ist nicht nur das Rekursverfahren gegen die Zurückweisung einer Klage nach Streitanhängigkeit, sondern auch das Rekursverfahren gegen verfahrensbeendende und verfahrensgestaltende Beschlüsse wie etwa die Unterbrechung (anders bishe …
RS0126592 Rechtssatz 01.02.2011Zivilrecht
Wird von einem Sozialversicherungsträger in Vertretung eines anderen Sozialversicherungsträgers aufrechnungsweise ein Überbezug an Ausgleichszulage (§ 296 Abs 4 ASVG bzw § 153 Abs 4 GSVG) geltend gemacht, ist diesem ein rechtliches Interesse am Verfahrensau …