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Entscheidung 10 ObS 184/10x×

Entscheidung 10 ObS 184/10x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0040046 Rechtssatz 30.01.1957Zivilrecht
Die Feststellung des Berufungsgerichtes, dass es angemessene Ersatzlokale gebe, ist im Revisionsverfahren unüberprüfbar - mag diese Feststellung auch unter Anwendung des § 269 ZPO getroffen worden sein.
RS0040179 Rechtssatz 24.04.1990Zivilrecht
Sind die Anforderungen in den Verweisungsberufen offenkundig - und dies muss aufgrund der besonderen Zusammensetzung der Sozialgerichte bei weitverbreiteten Tätigkeiten, deren Anforderungen allgemein bekannt sind, angenommen werden - dann bedarf es der Fest …
RS0043118 Rechtssatz 18.02.1993Zivilrecht
Die Feststellung des medizinischen Leistungskalküls und der Anforderungen in den Verweisungsberufen gehört ausschließlich dem Tatsachenbereich an.
RS0084528 Rechtssatz 05.07.1988Zivilrecht
Sind die Anforderungen an einen Verweisungsberuf gerichtsbekannt, so bedarf es keiner näheren Feststellungen hierüber. Dies gilt für die Tätigkeit eines Portiers, Wacheorgans, Bürodieners und Aufsehers.
RS0084983 Rechtssatz 04.07.1989Zivilrecht
Kann ein Versicherter eine Verweisungstätigkeit jedenfalls noch ohne Einschränkung ausüben ist eine Prüfung, ob weitere Verweisungstätigkeiten möglich sind, nicht mehr erforderlich.
RS0108306 Rechtssatz 19.08.1997Zivilrecht
Bei einem Pensionswerber, dessen Verweisungsfeld mangels Berufsschutzes nach § 255 Abs 3 ASVG zu beurteilen ist, reicht - wie grundsätzlich auch für solche nach Abs 1 und 2 leg cit - bereits ein einziger nach dem medizinischen Leistungskalkül möglicher Verw …