Entscheidung 10 ObS 44/07d
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Dokumenttyp
Entscheidungstext
Entscheidungsdatum
26.06.2007
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Hoch als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Eugene V*****, vertreten durch Dr. Robert Palka, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Pensionsversicherungsanstalt, Friedrich Hillegeist-Straße 1, 1021 Wien, vertreten durch Dr. Vera Kremslehner und andere Rechtsanwälte in Wien, wegen Berufsunfähigkeitspension über die außerordentliche Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 17. Jänner 2007, GZ 7 Rs 178/06g-53, den Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Urschrift und die Ausfertigungen des Beschlusses des Obersten Gerichtshofes als Revisionsgericht vom 11. Mai 2007, 10 ObS 44/07d, werden wie folgt berichtigt:
Im Kopf dieser Entscheidung hat es richtig zu lauten, dass nicht über die außerordentliche Revision der „klagenden" sondern über jene der „beklagten" Partei entschieden wird, welche durch Dr. Vera Kremslehner und andere Rechtsanwälte in Wien vertreten ist. Die Berichtigung ist der Urschrift beizusetzen und in den Ausfertigungen ersichtlich zu machen.
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Die offenbaren Unrichtigkeiten sind durch Anführen der tatsächlichen Rechtsmittelwerberin und ihrer anwaltlichen Vertreter im Kopf des Beschlusses nach § 430 iVm § 419 ZPO von Amts wegen richtig zu stellen.Die offenbaren Unrichtigkeiten sind durch Anführen der tatsächlichen Rechtsmittelwerberin und ihrer anwaltlichen Vertreter im Kopf des Beschlusses nach Paragraph 430, in Verbindung mit Paragraph 419, ZPO von Amts wegen richtig zu stellen.
Anmerkung
E84699
10ObS44.07d-2
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:010OBS00044.07D.0626.000
Dokumentnummer
JJT_20070626_OGH0002_010OBS00044_07D0000_000