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Entscheidung 11 Ns 38/18d×

Entscheidung 11 Ns 38/18d

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Rechtsgebiet

Strafrecht

Geschäftszahl

11Ns38/18d

Entscheidungsdatum

27.06.2018

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 27. Juni 2018 durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Bachner-Foregger als Vorsitzende sowie die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Mag. Marek und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Oberressl als weitere Richter im Verfahren zur Unterbringung des Mag. Herwig B***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach Paragraph 21, Absatz eins, StGB, AZ 16 Hv 46/16t des Landesgerichts Krems an der Donau, über den Antrag des Betroffenen auf Ablehnung der Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. T. Solé und Dr. Oshidari gemäß Paragraph 60, Absatz eins, zweiter Satz OGH.-Geo. 2005 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. T. Solé und Dr. Oshidari sind von der Entscheidung über die Anträge des Betroffenen auf Erneuerung des Strafverfahrens nicht ausgeschlossen.

Gründe:

Rechtliche Beurteilung

Der Oberste Gerichtshof hat zu AZ 12 Os 38/18g über Anträge des Betroffenen auf Erneuerung des Verfahrens AZ 16 Hv 46/16z des Landesgerichts Krems an der Donau zu entscheiden. Der Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. T. Solé ist Vorsitzender, der Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Oshidari ist Mitglied des nach der Geschäftsverteilung des Obersten Gerichtshofs hierzu berufenen 12. Senats.

Mit handschriftlicher Eingabe vom 21. Juni 2018 behauptet der Antragsteller die „Befangenheit“ der Genannten, indem er die Befürchtung äußert, sie würden („in Aushebelung des Rechtsstaates in krimineller Vereinigung“) eine ihm nicht genehme Entscheidung treffen.

Gründe, die geeignet wären, ihre volle Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit in Zweifel zu ziehen (Paragraph 43, Absatz eins, Ziffer 3, StPO), zeigt er damit nicht auf.

Textnummer

E122082

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:0110NS00038.18D.0627.000

Im RIS seit

29.07.2018

Zuletzt aktualisiert am

29.07.2018

Dokumentnummer

JJT_20180627_OGH0002_0110NS00038_18D0000_000