Gründe:
Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil, das auch einen unbekämpft in Rechtskraft erwachsenen Freispruch von gleichartigen Vorwürfen enthält, wurde der Angeklagte Dr. Josef K***** des Verbrechens nach § 3h VerbotsG (I./) und des Verbrechens nach § 3g VerbotsG (II./) schuldig erkannt.Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil, das auch einen unbekämpft in Rechtskraft erwachsenen Freispruch von gleichartigen Vorwürfen enthält, wurde der Angeklagte Dr. Josef K***** des Verbrechens nach Paragraph 3 h, VerbotsG (römisch eins./) und des Verbrechens nach Paragraph 3 g, VerbotsG (römisch zwei./) schuldig erkannt.
Danach hat er in M*****
1./ öffentlich auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord geleugnet, indem er am 1. September 2016 an „27“ Gemeinderatsmitglieder der Marktgemeinde einen handschriftlichen Brief des Inhalts:
„Schreiben an die Gemeinderäte der Marktgemeinde M*****. Sehr geehrte Gemeinderäte! Beigeschlossen schicke ich Ihnen eine Seite einer israelischen Monatszeitschrift. Darauf ist zu sehen, dass der Holocaust von 1925–1939 stattgefunden hat. Da diese Darstellung sich weitgehend mit den Statistiken in den jüdischen Weltalmanachen deckt, habe ich keinen Grund an dieser Darstellung zu zweifeln. Dies bedeutet aber, dass der Holokaust in den Gaskammern Hitlerdeutschlands eine infame Lüge sind, erfunden von den Zionisten, um uns schamlos ausbeuten zu können. Es steht somit fest, dass auch im KZ-Mauthausen keine Gaskammer war und niemand vergast worden ist. […]“ verschickte
2./ sich auf andere als die in §§ 3a bis 3f VG bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinn betätigt, indem er am 16. Jänner 2017 ein von ihm handschriftlich verfasstes Schreiben des Inhalts:2./ sich auf andere als die in Paragraphen 3 a bis 3 f VG bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinn betätigt, indem er am 16. Jänner 2017 ein von ihm handschriftlich verfasstes Schreiben des Inhalts:
„Am 27. 8. 1979 hat die Frau Prof. E***** W***** für das Landesgericht Feldkirch ein Gutachten erstellt, in welchem sie feststellt: „Judenvernichtungen mittels Vergasungsanlagen ausschließlich in den besetzten polnischen Gebieten stattgefunden ...“ Dies sagt: „In Mauthausen keine Gaskammer!“
Um der Wahrheit Willen fordere ich sie daher auf:
1. Diese Aussage der Fr. Prof. W***** zu widerlegen oder dafür zu sorgen, dass in der Gedenkstätte nur mehr Wahrheit gesagt wird. Ich fordere hiefür die Beiziehung des noch immer in Stein inhaftierten Dipl.-Ing. Wolfgang F*****, der das Buch „Die Gaskammernlüge“ geschrieben hat.
2. Ersuche ich Sie, … Stellungnahmen einzufordern, warum und in wessen Interesse im KZ-Mauthausen diese opferverhöhnende Hollywoodinszenierung 60 Jahre lang aufgeführt wurde und leider noch immer wird.
3. Aus dem Buch des Dipl.-Ing. F***** lege ich das 25-Punkte Parteiprogramm der NSDAP bei. Und ich ersuche Sie, mir schriftlich mitzuteilen, was an diesem Programm – aus damaliger Sicht – so schrecklich und so verbrecherisch ist!
...
1. Beilage: Das Parteiprogramm der NSDAP.
P.S.: Fordere ich Sie auch auf, die Darstellung des Holocaust in der Israelischen Monatsschrift zu kommentieren. Und was soll ich von Gerard Menuhins Buch: „Tell the truth an share the devil“ halten. Ihre Meinung bitte.“
samt kommentiertem NSDAP-Parteiprogramm der Marktgemeinde M***** im Wege der dort beschäftigten Vertragsbediensteten Tanja O***** übergab.