Gründe:
Mit dem angefochtenen Urteil wurde Imuenhinyan E***** der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB [richtig: § 201 Abs 1 StGB; vgl auch S 73, 87 unten/III] (Punkt I des Urteilssatzes) sowie der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (II), des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 erster Deliktsfall StGB (III), der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 2 Z 4 StGB (IV), der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs 1 Z 5 StGB (V) und des Diebstahls nach § 127 StGB schuldig erkannt.Mit dem angefochtenen Urteil wurde Imuenhinyan E***** der Verbrechen der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz 2, StGB [richtig: Paragraph 201, Absatz eins, StGB; vergleiche auch S 73, 87 unten/III] (Punkt römisch eins des Urteilssatzes) sowie der Vergehen der Körperverletzung nach Paragraph 83, Absatz eins, StGB (römisch zwei), des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach Paragraphen 15, 269, Absatz eins, erster Deliktsfall StGB (römisch drei), der schweren Körperverletzung nach Paragraphen 83, Absatz eins, 84, Absatz 2, Ziffer 4, StGB (römisch vier), der schweren Sachbeschädigung nach Paragraphen 125, 126, Absatz eins, Ziffer 5, StGB (römisch fünf) und des Diebstahls nach Paragraph 127, StGB schuldig erkannt.
Danach hat er
(zu I) Personen mit Gewalt zur Duldung des Beischlafes und teils auch dem Beischlaf gleichzusetzender Handlungen (I 2) genötigt, und zwar(zu römisch eins) Personen mit Gewalt zur Duldung des Beischlafes und teils auch dem Beischlaf gleichzusetzender Handlungen (römisch eins 2) genötigt, und zwar
1) am 13. Juli 2006 in St. Michael i.O. Juliana W*****, indem er sie mit körperlicher Gewalt in den Vorraum ihrer Wohnung zerrte, dort zu Boden stieß, ihr die Windelhose samt Überhose abstreifte, ihre Beine spreizte, sich auf sie legte und gegen ihren Willen ungeachtet ihrer Hilfeschreie den Geschlechtsverkehr mit ihr vollzog;
2) am 7. August 2006 in Teufenbach Helene G*****, indem er sie gegen ihren mehrfach ausdrücklich erklärten Willen und trotz ihres körperlichen Widerstandes in das Wohnzimmer ihres Wohnhauses drängte, auf den Boden drückte und mit Körperkraft niederhielt, ihr Hose und Unterhose hinunterzog, mehrere Finger in die Scheide einführte und dabei auf ihren Beinen kniete, um sie zu fixieren und ihre Beine zu spreizen, sie sodann umdrehte und mehrere Finger in ihren After einführte, sie anschließend wieder auf den Rücken drehte, sich nochmals auf sie kniete und den Geschlechtsverkehr mit ihr vollzog, wobei er sie mehrfach würgte, ihr den Mund zuhielt sowie einen Polster auf ihr Gesicht drückte;
(zu II) andere vorsätzlich am Körper verletzt und zwar(zu römisch zwei) andere vorsätzlich am Körper verletzt und zwar
1) am 13. Juli 2006 in St. Michael i.O. Harald P*****, indem er ihn im Zuge eines Sprunges aus dem Fenster der ebenerdig gelegenen Wohnung zu Boden stieß, wodurch dieser ein größeres Hämatom am Rücken erlitt;
2) am 7. August 2006 in Teufenbach Maximilian G***** im Zuge einer tätlichen Auseinandersetzung, indem er ihm Kratzspuren bzw Hautabschürfungen an beiden Unterarmen zufügte;
(zu III) Beamte (zu ergänzen: mit Gewalt) an einer Amtshandlung zu hindern versucht, und zwar(zu römisch drei) Beamte (zu ergänzen: mit Gewalt) an einer Amtshandlung zu hindern versucht, und zwar
1) am 27. Juli 2006 in Wolfsberg Beamte der Polizeiinspektion Wolfsberg, nämlich Klaus Wa*****, Dietmar R*****, Gerald Gr***** und Wolfgang Gre***** an seiner Festnahme, indem er ihnen Fußtritte und Schläge versetzte und Wolfgang Gre***** überdies biss;
2) am 25. August 2006 in Leoben die Justizwachebeamten der Justizanstalt Leoben, nämlich Herbert K*****, Rainer F***** und Werner B***** an seiner Verwahrung durch Fixierung mittels Hand- und Fußfesseln zur Verhinderung der Eigen- und Fremdgefährdung im Sicherheitshaftraum Nr. 22 der Justizanstalt Leoben, indem er ihnen Fußtritte und Schläge versetzte;
(zu IV) Beamte während der Vollziehung ihrer Aufgaben vorsätzlich am Körper verletzt, und zwar(zu römisch vier) Beamte während der Vollziehung ihrer Aufgaben vorsätzlich am Körper verletzt, und zwar
1) am 27. Juli 2006 in Wolfsberg während der Vollziehung der zu III 1 geschilderten Aufgaben1) am 27. Juli 2006 in Wolfsberg während der Vollziehung der zu römisch drei 1 geschilderten Aufgaben
1.1) Klaus Wa*****, indem er ihm einen Fußtritt gegen den Unterarm versetzte, wodurch dieser eine Rötung und Schwellung erlitt;
1.2) Gerald Gr*****, indem er mit einer angelegten Handfessel um sich schlug und diesen dabei am linken Unterarm traf, wodurch er eine Kratzverletzung und einen Bluterguss am linken Unterarm erlitt;
1.3) Wolfgang Gre*****, indem er ihn in einen Unterarm biss, wodurch dieser eine kreisrunde Rötung und eine Kratzverletzung an einem Unterarm erlitt;
2) am 25. August 2006 in Leoben während der Vollziehung der zu III 2 geschilderten Aufgaben2) am 25. August 2006 in Leoben während der Vollziehung der zu römisch drei 2 geschilderten Aufgaben
2.1) Rainer F*****, indem er ihm einen Fußtritt gegen die rechte Hand versetzte, wodurch dieser eine Prellung und Schwellung am rechten Handrücken und an der rechten Handkante erlitt;
2.2) Herbert K*****, indem er ihm einen Fußtritt in den Unterbauch versetzte, wodurch dieser eine Prellung der Bauchdecke erlitt;
2.3) Werner B*****, indem er ihn mit seinen Nägeln an seiner linken Hand kratzte, wodurch dieser Kratzspuren erlitt;
(zu V) in Leoben fremde teils der öffentlichen Sicherheit dienende (1 und 3) Sachen im Wert von zirka 1.500 EUR beschädigt, und zwar(zu römisch fünf) in Leoben fremde teils der öffentlichen Sicherheit dienende (1 und 3) Sachen im Wert von zirka 1.500 EUR beschädigt, und zwar
1) am 22. August 2006 das Metallwaschbecken des Sicherheitshaftraumes der Justizanstalt Leoben, indem er es durchlöcherte;
2) am 22. August 2006 einen Mistkübel, Essgeschirr und ein Radio der Justizanstalt Leoben, indem er die Gegenstände zu Boden warf bzw den Deckel des Mistkübels abriss;
3) am 25. August 2006 Bestandteile der Lüftungsabdeckung, des Waschbeckens und der WC-Anlage jeweils des Sicherheitshaftraumes Nr. 22 der Justizanstalt Leoben, indem er begann die Gegenstände unter Gewaltanwendung zu demontieren;
(zu VI) am 27. Juli 2006 in Auen Andreas S***** eine fremde bewegliche Sache in einem 3.000 EUR nicht übersteigenden Wert, nämlich Bargeld von 150 EUR mit Bereicherungsvorsatz weggenommen, indem er das Bargeld aus dem Vorraum des nicht abgesperrten Wohnhauses an sich nahm.(zu römisch sechs) am 27. Juli 2006 in Auen Andreas S***** eine fremde bewegliche Sache in einem 3.000 EUR nicht übersteigenden Wert, nämlich Bargeld von 150 EUR mit Bereicherungsvorsatz weggenommen, indem er das Bargeld aus dem Vorraum des nicht abgesperrten Wohnhauses an sich nahm.