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Entscheidung 11 Os 122/24m×

Entscheidung 11 Os 122/24m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0097452 Rechtssatz 10.10.1977Strafrecht
Nach § 345 Abs 2 StPO ist prozessuale Voraussetzung für die Geltendmachung des Nichtigkeitsgrundes des § 345 Abs 1 Z 1 StPO, dass der Beschwerdeführer den die Nichtigkeit begründenden Umstand gleich bei Beginn der Verhandlung oder wenn er ihm erst später be …
RS0097733 Rechtssatz 08.02.1994Strafrecht
Gemäß § 258 StPO kommt die Beweiswürdigung ausschließlich dem Gerichtshof zu, wobei die Richter sich auf Grund des Beweisverfahrens, des persönlichen Eindrucks von den Zeugen und vom Angeklagten sowie auf Grund ihrer Berufserfahrung und Lebenserfahrung über …
RS0114639 Rechtssatz 30.01.2001Strafrecht
Die Erwähnung im Urteilsspruch (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO) vermag die Feststellung entscheidender Tatsachen nur zu verdeutlichen, nicht zu ersetzen. Zirkulärer Gebrauch von verba legalia ("stehlen") genügt ebensowenig.
RS0125766 Rechtssatz 08.04.2010Strafrecht
Der abweisenden Entscheidung über einen Ablehnungsantrag durch das nach §§ 45 Abs 1, 44 Abs 2 StPO dazu berufene Organ kommt für die Prüfung des Beschwerdevorbringens keine bindende Wirkung zu (WK-StPO § 281 Rz 131; WK-StPO § 45 Rz 13).
RS0125767 Rechtssatz 08.04.2010Strafrecht
Der Oberste Gerichtshof prüft die tatsächlichen Voraussetzungen einer Ausgeschlossenheit auf Basis des Rechtsmittelvorbringens, der Akten und allenfalls gemäß § 285f StPO angeordneter Aufklärungen in freier Beweiswürdigung (WK-StPO § 281 Rz 34 und 132).
RS0127377 Rechtssatz 15.12.2011Strafrecht
Bei der Beurteilung der Tatbestandsmäßigkeit nach § 107b StGB ist stets eine einzelfallbezogene Gesamtbetrachtung der Faktoren Dauer, Dichte und Intensität der Gewaltausübung vorzunehmen, womit eine besonders starke Ausprägung eines dieser Faktoren unter de …
RS0129716 Rechtssatz 25.09.2014Strafrecht
Bei der als Dauerdelikt mit tatbestandlicher Handlungseinheit konzipierten Bestimmung des § 107b StGB wird durch die ‑ ohne größere zeitliche Unterbrechung ‑ fortgesetzten tatbestandlichen Vorgangsweisen im Sinn des § 107b Abs 2 StGB lediglich eine strafbar …
RS0133886 Rechtssatz 12.01.2022Strafrecht
Dass ein Richter ein gegen Beteiligte anhängig gewesenes Strafverfahren erledigt hat, ist nicht per se geeignet, seine Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit in Zweifel zu setzen.