Gründe:
[1] Mit dem angefochtenen Urteil wurde J* der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach §§ 207 Abs 1, 15 StGB (I./), der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (II./) und der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB (III./) schuldig erkannt. [1] Mit dem angefochtenen Urteil wurde J* der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraphen 207, Absatz eins, 15, StGB (römisch eins./), der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 206, Absatz eins, StGB (römisch zwei./) und der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach Paragraph 212, Absatz eins, Ziffer eins, StGB (römisch drei./) schuldig erkannt.
[2] Danach hat er – soweit für die Erledigung der Nichtigkeitsbeschwerde von Relevanz verkürzt wiedergegeben – in St. J*
I./ außer dem Fall des § 206 StGB geschlechtliche Handlungen an unmündigen Personen vorgenommen, an sich vornehmen lassen und vorzunehmen versucht, und zwar römisch eins./ außer dem Fall des Paragraph 206, StGB geschlechtliche Handlungen an unmündigen Personen vorgenommen, an sich vornehmen lassen und vorzunehmen versucht, und zwar
1./ ...
2./ ab Mitte 2017 bis Ende 2020 in mehreren Angriffen an der am * 2010 geborenen S* durch intensive Berührungen im Brustbereich und an den Oberschenkeln in Richtung Genitalbereich, wobei es jeweils wegen Gegenwehr des Opfers beim Versuch blieb;
II./ ...römisch zwei./ ...
III./ im Zeitraum ab Mitte 2013 bis zum 15. Jänner 2021 mit ihm in absteigender Linie verwandten minderjährigen Personen, nämlich seinen Enkeltöchtern Se*, geboren am * 2006 und S*, geboren am * 2010, durch die zu I./ und II./ dargestellten Tathandlungen geschlechtliche Handlungen vorgenommen, an sich vornehmen lassen und vorzunehmen versucht.römisch drei./ im Zeitraum ab Mitte 2013 bis zum 15. Jänner 2021 mit ihm in absteigender Linie verwandten minderjährigen Personen, nämlich seinen Enkeltöchtern Se*, geboren am * 2006 und S*, geboren am * 2010, durch die zu römisch eins./ und römisch zwei./ dargestellten Tathandlungen geschlechtliche Handlungen vorgenommen, an sich vornehmen lassen und vorzunehmen versucht.