Rechtstracker.at
Entscheidung 11 Os 143/18s×

Entscheidung 11 Os 143/18s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Rechtsgebiet

Strafrecht

Geschäftszahl

11Os143/18s

Entscheidungsdatum

11.12.2018

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 11. Dezember 2018 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schwab als Vorsitzenden sowie die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Mag. Marek, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Bachner-Foregger und Mag. Fürnkranz und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Oberressl als weitere Richter in Gegenwart der Kontr. Ziegler als Schriftführerin in der Strafsache gegen Dietmar H***** wegen des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach Paragraphen 15, 12, zweiter Fall, 302 Absatz eins, StGB und weiterer strafbarer Handlungen, AZ 39 Hv 107/18b des Landesgerichts Linz, über die Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Linz vom 10. Oktober 2018, AZ 9 Bs 285/18b, nach Einsichtnahme der Generalprokuratur in die Akten den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Gründe:

Rechtliche Beurteilung

Mit Beschluss des Oberlandesgerichts Linz vom 10. Oktober 2018, AZ 9 Bs 285/18b, wurde der gegen die Anklageschrift erhobene Einspruch des Angeklagten zurückgewiesen.

Mit seiner dagegen erhobenen Beschwerde war ebenso zu verfahren, weil gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts ein Rechtsmittel nicht zusteht (Paragraph 214, Absatz eins, letzter Halbsatz StPO).

Textnummer

E123747

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:0110OS00143.18S.1211.000

Im RIS seit

19.01.2019

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2019

Dokumentnummer

JJT_20181211_OGH0002_0110OS00143_18S0000_000