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Entscheidung 11 Os 148/23h×

Entscheidung 11 Os 148/23h

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Rechtsgebiet

Strafrecht

Geschäftszahl

11Os148/23h

Entscheidungsdatum

16.01.2024

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 16. Jänner 2024 durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Mag. Marek als Vorsitzende sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Bachner-Foregger und Mag. Fürnkranz und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Oberressl und Mag. Riffel in Gegenwart der Schriftführerin Mag. Drach in der Strafsache gegen * P* und weitere Beschuldigte wegen des Vergehens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach Paragraphen 146, 147, Absatz 3, 148, StGB und einer weiteren strafbaren Handlung, AZ 25 St 141/23v der Staatsanwaltschaft Wien, über das Rechtsmittel des Genannten gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Wien als Beschwerdegericht vom 23. November 2023, AZ 23 Bs 359/23x (ON 75 der Ermittlungsakten), nach Einsichtnahme der Generalprokuratur in die Akten den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Text

Gründe:

[1]           Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Oberlandesgericht Wien eine Beschwerde des genannten Beschuldigten gegen den Beschluss des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 7. September 2023, AZ 311 HR 179/23s (ON 63 der Ermittlungsakten), zurückgewiesen.

Rechtliche Beurteilung

[2] Mit seinem dagegen erhobenen Rechtsmittel war ebenso zu verfahren, weil gegen die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts ein weiterer Rechtszug nicht zusteht (Paragraph 89, Absatz 6, StPO).

Textnummer

E140546

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2024:0110OS00148.23H.0116.000

Im RIS seit

20.02.2024

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2024

Dokumentnummer

JJT_20240116_OGH0002_0110OS00148_23H0000_000