Gründe:
Mit dem angefochtenen Urteil wurde Herbert S***** der Verbrechen der teils vollendeten, teils versuchten Unzucht mit Unmündigen nach §§ 207 Abs 1 aF, 15 StGB (A), des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (B) und des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (D) sowie der Vergehen der teils vollendeten, teils versuchten geschlechtlichen Nötigung nach §§ 202 Abs 1, 15 StGB (C) und des teils vollendeten, teils versuchten Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach §§ 212 Abs 1, 15 StGB (E) schuldig erkannt. Das Schöffengericht verhängte über ihn nach §§ 28 Abs 1, 206 Abs 1 StGB eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten, von welcher es gemäß § 43a Abs 4 StGB einen Teil von 20 Monaten für eine Probezeit von 3 Jahren bedingt nachsah.Mit dem angefochtenen Urteil wurde Herbert S***** der Verbrechen der teils vollendeten, teils versuchten Unzucht mit Unmündigen nach Paragraphen 207, Absatz eins, aF, 15 StGB (A), des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, StGB (B) und des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 206, Absatz eins, StGB (D) sowie der Vergehen der teils vollendeten, teils versuchten geschlechtlichen Nötigung nach Paragraphen 202, Absatz eins, 15, StGB (C) und des teils vollendeten, teils versuchten Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach Paragraphen 212, Absatz eins, 15, StGB (E) schuldig erkannt. Das Schöffengericht verhängte über ihn nach Paragraphen 28, Absatz eins, 206, Absatz eins, StGB eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten, von welcher es gemäß Paragraph 43 a, Absatz 4, StGB einen Teil von 20 Monaten für eine Probezeit von 3 Jahren bedingt nachsah.
Danach hat er
A) in Attnang-Puchheim und Haag am Hausruck unmündige Personen auf
andere Weise als durch Beischlaf zur Unzucht teils missbraucht, teils zu missbrauchen versucht, und zwar
1. zu nicht näher feststellbaren Zeitpunkten ab 1986 bis 10. Juli 1989 in mehrfachen Angriffen seine am 10. Juli 1975 geborene, somit unmündige Nichte Beatrice P*****, in dem er ihr über der Bekleidung fest auf die Brust griff,
2. etwa im Jahre 1995 seine am 13. Mai 1985 geborene, somit unmündige Nichte Melanie St*****, indem er mit seiner Hand in ihre Unterhose griff und sie an ihrem Geschlechtsteil berührte,
3. im Sommer 1998 seine am 13. Mai 1985 geborene, somit unmündige Nichte Melanie St*****, indem er ihr, als sie nur einen Badeanzug trug, mit der Hand auf ihren Geschlechtsteil griff,
4. im Jahre 1997 oder 1998 seine am 13. Mai 1985 geborene, somit unmündige Nichte Melanie St*****, indem er mit den Händen auf die Brust griff,
5. im Jahre 1998 seine am 13. Mai 1985 geborene, somit unmündige Nichte Melanie St*****, indem er sie mit seinen Fuß an der Innenseite des Oberschenkels berührte und sich so ihrem Geschlechtsteil näherte, wobei die Tathandlung beim Versuch geblieben ist,
6. im Jahre 1995, 1996 oder 1997 in zwei Angriffen seine am 28. Dezember 1990 geborene, somit unmündige Nichte Carmen St*****, indem er mit seiner Hand in ihre Strumpfhose griff und sie über und unter der Unterhose am Geschlechtsteil berührte,
7. zu einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt, vermutlich im Sommer 1998, seine am 28. Dezember 1990 geborene, somit unmündige Nichte Carmen St*****, indem er mit seiner Hand in ihre Unterhose griff und sie an ihrem Geschlechtsteil streichelte;
B) zu nicht näher feststellbaren Zeitpunkten im Sommer 1999 in Attnang-Puchheim und am Attersee außer dem Fall des § 206 StGB mehrmals eine geschlechtliche Handlung an seiner am 28. Dezember 1990 geborenen, somit unmündigen Nichte Carmen St***** vorgenommen, indem er mit der Hand in die Badehose des Bikinis griff und sie am Geschlechtsteil berührte;B) zu nicht näher feststellbaren Zeitpunkten im Sommer 1999 in Attnang-Puchheim und am Attersee außer dem Fall des Paragraph 206, StGB mehrmals eine geschlechtliche Handlung an seiner am 28. Dezember 1990 geborenen, somit unmündigen Nichte Carmen St***** vorgenommen, indem er mit der Hand in die Badehose des Bikinis griff und sie am Geschlechtsteil berührte;
C) in Attnang-Puchheim außer den Fällen des § 201 StGB eine PersonC) in Attnang-Puchheim außer den Fällen des Paragraph 201, StGB eine Person
mit Gewalt zur Duldung einer geschlechtlichen Handlung genötigt bzw zu nötigen versucht, indem er
1. im Jahre 1995 oder 1996 die nackte Beatrice P***** von hinten umfasste,
2. im Dezember 1995 Beatrice P***** während des Stillens ihres Babys auf die nackte Brust griff und Michaela R***** auf die Brust zu greifen versuchte;
D) im Jahr 1999 und am 13. Mai 2000 in Haag am Hausruck mit einer
unmündigen Person eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung an seiner am 28. Dezember 1990 geborenen Nichte Carmen St***** unternommen, indem er jeweils seinen Finger in ihre Scheide steckte;
E) in Attnang-Puchheim bzw am Attersee unter Ausnutzung seiner
Stellung gegenüber seiner Aufsicht unterstehenden minderjährigen Personen diese zur Unzucht teils missbraucht, teils zu missbrauchen versucht, und zwar
1. im Sommer 1988 oder 1989 seine am 28. März 1974 geborene, somit minderjährige Nichte Astrid D*****, indem er mit seiner Hand unter ihre Jogginghose und Unterwäsche fuhr und sie mit den Fingern im Genitalbereich, insbesondere an der Klitoris streichelte,
2. zu nicht näher feststellbaren Zeitpunkten ab 1986 bis 10. Juni 1993 in mehrfachen Angriffen seine am 10. Juli 1975 geborene, somit unmündige Nichte Beatrice P***** "durch die unter A)1. beschriebene Tathandlung" missbraucht,
3. etwa im Jahre 1989 seine am 10. Juli 1975 geborene, somit minderjährige Nichte Beatrice P*****, indem er über der Bekleidung auf ihren Oberschenkel griff und seine Hand ihrem Geschlechtsteil näherte, zu missbrauchen versucht,
4. etwa im Jahre 1991 seine am 23. Jänner 1977 geborene, somit minderjährige Nichte Michaela R*****, indem er ihr mit der Hand unter das Leiberl auf die Brust griff und unter der Unterhose auf ihren Geschlechtsteil zu greifen versuchte, missbraucht,
5. durch die unter A)2., 3., 4., 6. und 7., sowie B) und D) beschriebenen Tathandlungen die dort genannten Personen missbraucht bzw zu missbrauchen versucht.